Der Gemeinsame Bundesausschuss, das „oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen“ hatte von der SPD, den Grünen und der FDP im November 2022 den gesetzlichen Auftrag erhalten, bis spätestens zum 31.12.2023 eine Richtlinie mit „Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte zu beschließen, bei denen der Verdacht auf Long-COVID besteht“.
Am 21.12.2023 – also quasi zum letztmöglichen Zeitpunkt vor der Weihnachtspause und dem Jahreswechsel – verabschiedete der G-BA nun endlich die langerwartete erste Fassung der neuen Richtlinie für Long-COVID-Betroffene.
Damit ist nun erstmals eine einheitliche Behandlung von Patienten mit Verdacht auf Long-/Post-COVID, Post-VAC und ME/CFS in Folge einer COVID-Erkrankung oder -Impfung mit vorgegebenen Verantwortlichkeiten, Maßnahmen und Therapien zwischen allen Beteiligten des Gesundheitssystems, die an der haus- und fachärtzlichen Versorgung nach § 73 Absatz 1a Satz 1 und 2 SGB V teilnehmen, möglich.
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun zwei Monate Zeit, die Richtlinie des G-BA zu prüfen. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Richtlinie dann in Kraft. Für eine Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) und damit der Vergütung hat der Bewertungsausschuss der Ärzte jedoch danach noch einmal 6 Monate Zeit.
Die Selbsthilfegruppe Long-COVID Halle begrüßt ausdrücklich die langersehnte Richtlinie des G-BA. Wir sehen hierin erstmals die Möglichkeit, Betroffenen und Angehörigen einen offiziellen Ansprechpartner für die weiteren Maßnahmen und Therapien mitzuteilen: den Hausarzt, welcher mit dieser Richtlinie die Aufgabe der Dokumentation sowie Koordination aller ärztlichen Behandlungsmaßnahmen und Therapien erhält.
Leider enthält die Richtlinie keine Vorschläge für die bereits etablierten interdisziplinären Post-COVID-Ambulanzen, welche in den letzten Jahren für einige Patienten mit überforderten Hausärzten eine letzte Hoffnung für eine qualifizierte Erst- oder Weiterbehandlung darstellten. Bis sämtliche Hausärzte mit Vorbehalten oder akutem Fortbildungsbedarf in Bezug auf Long-/Post-COVID entsprechend der o.g. Richtlinie ihren Patienten eine adäquate Versorgung bieten können oder wollen, dürfte damit noch einige Zeit vergehen. Dies ist aus Patienten-Sicht ein erheblicher Kritikpunkt der neuen Richtlinie des G-BA, da es damit noch wichtiger wird, einen passenden Hausarzt zu finden, welcher in der Lage und willens ist, die weiteren Maßnahmen zu koordinieren. Gerade dieser Punkt stellte sich aber für viele Patienten bereits vor Vorliegen der Richtlinie als schwierigste Aufgabe dar.
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